Direktversicherung Besteuerung

Nach dem Alterseinkünftegesetz sind Bezüge im Rentenalter steuerpflichtig. Dies ist bereits insofern ärgerlich, weil der Gesetzgeber selbst bei Vertragsschluß ursprünglich steuerfreie Policen in diese Abgabenpflicht seit 2004 mit eingeschlossen hat.

Schwierig den Betroffen folgendes zu erläutern: Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass die gesetzliche Rente später nicht ausreicht. Dennoch greift er den Bürgern bei Aufbau einer notwendigen Betrieblichen Altersversorgung später in die Taschen.

Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Im Jahre 2004 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung in ihrer Gesundheitsreform gesetzlich die Direktversicherung Besteuerung verankert. Auf Auszahlungen müssen seitdem Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Dies betrifft sowohl einmalige Kapitalauszahlungen, wie auch lebenslang gezahlte Renten. Bei einmaligen Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 10 Jahre (120 Monate) verteilt und ist mit dem 1/120 monatlichen Betrag zu versteuern.

Beispiel: Wenn eine Direktversicherung zum 67. Lebensjahr fällig wird hat in unserem Beispiel der Kunde die Wahl zwischen 150.000,- Euro Einmalzahlung oder einer lebenslangen Rente von 380,- Euro. An Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen hat er Abgaben von über 18 Prozent zu leisten. In unserem Beispiel ist der Kunde ohne Kinder und hat einen Pflegeversicherungssatz von 2,8 Prozent (mit Kindern ist dieser geringer). Der einberechnete Zusatzbeitrag der Krankenversicherung versteht sich mit 1,1 Prozent als Durchschnittsbeitrag. Die einzelnen Krankenkassen erheben unterschiedliche Zusatzbeiträge. Ergebnis – siehe folgende Grafik.

Direktversicherung Besteuerung

Es gibt aber keinen Grund auf den Aufbau der so wichtigen Betrieblichen Altersversorgung zu verzichten, auch wenn ein Teil der steuerlichen Subventionen bei Aufbau der Altersversorgung durch die Direktversicherung Besteuerung später im Rentenalter verloren geht.

Ohne Direktversicherung hat man später keine zusätzliche Rente. Eine vorhandene Versorgungslücke kann ohne zusätzliche Rente nicht geschlossen werden, auch wenn die Leistungen später nunmal besteuert werden.

Wichtig ist zu wissen, dass dies passieren wird. Damit eine entsprechend hohe Netto-Rente angespart wird.

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