Nutzen Sie unseren Service die Auslandsreisekrankenversicherung schnell und unbürokratisch online bei uns zu beantragen.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung GKV
Wie sind gesetzlich Versicherte im Ausland abgesichert:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. In diesen Ländern und in der EU kommen die gesetzlichen Kassen für Behandlungen im Ausland auf.
Allerdings gibt es erhebliche Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Für alles was die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teileweise zahlt, kommt der Patient selbst auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung GKV zahlt beispielsweise nicht für:
- Rücktransport nach Deutschland
- Urlaubsländer für die kein Sozialversicherungsabkommen besteht
- Urlaubsländer ausserhalb der EU bzw. EWR
- nicht für Abrechnungssätze die oberhalb der Kassensätze in Deutschland liegen
Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung PKV
Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung sind im Ausland versichert. Die Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich dennoch, weil man Leistungen dann über die Auslandsversicherung in Anspruch nehmen kann, ohne seine Private Krankenversicherung zu belasten. So sichern Sie sich eine etwaige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Ihrer Privaten Krankenversicherung.
Hier geht es zur Online-Beantragung der Auslandsreisekrankenversicherung bei der Süddeutschen Krankenversicherung SDK
Online-Antrag Auslandsreisekrankenversicherung SDK
Zurück zur Übersicht Krankenzusatzversicherung