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Auslandsreisekrankenversicherung

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung GKV

Wie sind gesetzlich Versicherte im Ausland abgesichert:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. In diesen Ländern und in der EU kommen die gesetzlichen Kassen für Behandlungen im Ausland auf.

Allerdings gibt es erhebliche Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Für alles was die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teileweise zahlt, kommt der Patient selbst auf.

Die gesetzliche Krankenversicherung GKV zahlt beispielsweise nicht für:

  • Rücktransport nach Deutschland
  • Urlaubsländer für die kein Sozialversicherungsabkommen besteht
  • Urlaubsländer ausserhalb der EU bzw. EWR
  • nicht für Abrechnungssätze die oberhalb der Kassensätze in Deutschland liegen

Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung PKV

Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung sind im Ausland versichert. Die Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich dennoch, weil man Leistungen dann über die Auslandsversicherung in Anspruch nehmen kann, ohne seine Private Krankenversicherung zu belasten. So sichern Sie sich eine etwaige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Ihrer Privaten Krankenversicherung.

Hier geht es zur Online-Beantragung der Auslandsreisekrankenversicherung bei der Süddeutschen Krankenversicherung SDK

Online-Antrag Auslandsreisekrankenversicherung SDK

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