Private Haftpflichtversicherung – Mitversicherung deliksunfähiger Kinder

Warum müssen bei Schäden die durch Kinder unter 7 Jahren verursacht werden (per Gesetz – deliktunfähige Kinder), die Geschädigten teilweise ihre Schäden selbst bezahlen…oder die Eltern der Kinder aus eigener Tasche, obwohl doch eine Privathaftpflichtversicherung besteht?

Wie das Bürgerliche Gesetzbuch BGB dies regelt

Hierzu muß vorab ein Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB werfen. Der Gesetzgeber in Deutschland möchte, dass bis zu einem Alter von 7 Jahren, Kinder ihre Erfahrungen sammeln dürfen im Umgang mit ihrer Welt. Hierzu gehört auch, dass selbstverständlich Fehler gemacht werden. Werden diese Fehler gemacht, dann sind nach dem Gesetz die entstandenen Schäden in der Regel nicht ersatzpflichtig, da die Kinder nach dem Gesetz als nicht deliktsfähig gelten.

Gibt es Chancen auf gesetzlichen Schadenersatz für den Geschädigten

Die Ausnahme von dieser Regel lautet: Sollten Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann wäre der Schaden doch ersatzpflichtig. Zu diesem Thema sollte man sich die Rechtssprechung einmal genauer ansehen, damit man nicht auf die Idee kommt, dass in den meißten Fällen der Geschädigte doch seinen Schaden ersetzt bekommen wird. Dies ist nicht der Fall!

In der Regel ist die Aufsichtspflicht seltenst verletzt, denn weder das unbeaufsichtigte Spielen in einem anderen Raum des Hauses, noch das Spielen hinter dem Haus wäre eine Aufsichtspflichtverletzung, solange die Eltern nicht beispielsweise, dass Haus ohne die Kinder verlassen würden – und wer läßt schon ein unter 7 Jahre altes Kind alleine zurück um beispielsweise einkaufen zu gehen, oder Freunde zu besuchen.

Probleme auf beiden Seiten

Hauptproblem ist sicherlich, dass der Geschädigte keinen gesetzlichen Schadenersatzanspruch hat. Allerdings ist es für die Eltern des Kindes gegebenenfalls auch problematisch, wenn diese es gerne sehen würden, dass der Geschädigte sein Schaden ersetzt bekommt. Wollen die Eltern hierfür ihre bestehende Privathaftpflicht nutzen, gibt es in den häufigsten Fällen eine böse Überraschung – obwohl dies nichtmal überraschend ist! Da die Privathaftpflicht unberechtigte Ansprüche abwehren soll – und in diesem Fall (so will es das Gesetz) die Ansprüche unberechtigt sind, kann es nur eine Ablehnung geben!

Lösungsvariante 1 – Aus eigener Tasche den Schaden ersetzen

Die einen oder anderen Eltern werden, da sich solche Schäden fast ausschliesslich im Freundes und Bekanntenkreis ereignen, den Schaden dann aus eigenen Mitteln ersetzen wollen. Teilweise gebietet dies bereits die freundschaftliche oder soziale Verbundenheit mit dem Geschädigten.

Dies ist aus unserer Sicht aber auch mit Problemen behaftet. Nachdem die Eltern nicht gerade erfreut über die gesetzliche Regelung für solche Schäden sind, wird noch das eigene Budget belastet, um den Schaden aus der Welt zu schaffen. Auf der Geschädigten-Seite ist es auch nicht gerade schön zu wissen, dass der Schadenersatz privat von den Freunden zu leisten war. Irgendwie auf allen Seiten nur Verlierer wie es aussieht.

Lösungsvariante 2 – Die „nur Gewinner“ Variante

Rechtzeitig vorgesorgt bestehen alle diese Probleme garnicht. Auch auf Versicherer-Seite wurde bereits erkannt, dass hierfür Lösungen vom Kunden gewünscht werden. Also wurden Möglichkeiten geschaffen auch deliktsunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit einzuschliessen. Wohlgemerkt – der Versicherungsschutz besteht dann auch ohne das eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen muß.

Für die Eltern von Kindern unter 7 Jahren kostet diese Versicherungsschutz nur wenige Euro mehr im Jahr. Diese Investition macht wirklich Sinn und wird im einen oder anderen (Schaden)Fall auch die eine oder andere Freundschaft retten!

Wir empfehlen den Einschluß von deliktsunfähigen Kindern in die Private Haftpflichtversicherung grundsätzlich.

Privathaftpflichtversicherung

ALSTERmark Versicherungsmakler Hamburg

Als unabhängiger Versicherungsmakler in Hamburg können wir für die optimale Versicherungslösung im Sinne des Kunden sorgen – Bei uns steht der Kunde immer an erster Stelle.

 

Geschäftsführer Fred Samberger

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Experte Private Krankenversicherung PKV

Ich, Fred Samberger – Geschäftsführer der ALSTERmark Versicherungsmakler GmbH in Hamburg, habe mich durch laufende fachliche Fortbildungen zu einem Experten ausbilden lassen.

Meine Qualifikationen sind:

– Experte für die Private Krankenversicherung PKV

– Sachverständiger und Gutachter für die private Krankenversicherung PKV

– Verbandssachverständiger für das Versicherungswesen

– Zertifizierter Fachberater für die betriebliche Altersversorgung bAV

– Zertifizierter Fachberater für die betriebliche Krankenversicherung bKV

– Unabhängiger Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung

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